Kostenvoranschlag
Entsteht ein Schaden von weniger als 750 € – Bagatellschaden – ist kein umfassender Unfallbericht erforderlich und wird von der gegnerischen Kfz-Versicherung die Kosten nicht übernommen. In solchen Fällen reicht ein Kostenvoranschlag oder auch ein Kurzgutachten vollkommen aus.
Selbst scheinbar harmlose Schäden können teure Reparaturen erforderlich machen. Es kann schwierig sein festzustellen, ob es sich bei dem betreffenden Schaden um einen Bagatellschaden handelt. Rufen Sie uns an und lassen Sie sich unverbindlich von unseren Experten beraten.
Wichtige Fakten zum Kostenvoranschlag
1- Wenn Sie unschuldig an einem Unfall beteiligt sind und sobald die Bagatellgrenze überschritten wird, muss bei einem Unfallgutachten die gegnerische Versicherung die Kosten für ein Gutachten übernehmen.
2- Ein Kostenvoranschlag ist nur bei nachweislichen Bagatellschäden ausreichend.
3- Ein Kostenvoranschlag beinhaltet nur die Reparaturkosten, den Arbeitsaufwand und die Ersatzteile. Schadensersatzansprüche werden in einem Kostenvoranschlag nicht festgelegt.
4- Auch die Kosten für einen Kostenvoranschlag sind von der Versicherung zu tragen und liegen in der Regel bei 10 % der Reparaturkosten.